SO KOMMST DU ZU DEINER CORONA ERWERBSAUSFALL-ENTSCHÄDIGUNG

Wegen der Corona-Krise haben Selbständigerwerbende Anspruch auf eine Entschädigung für den erlittenen Erwerbsausfall. Doch Tausende wurden mit lächerlichen Beträgen abgespeist, die mit dem realen Einkommensausfall wenig zu tun haben. «Kassensturz» zeigte: Dieses Vorgehen des Bundes war nicht nur unfair, sondern auch widerrechtlich.

 
 

DIE EVENTBRANCHE &
DIE CORONAKRIESE:
FIRST IN / LAST OUT!

Was für unsere deutschen Kollegen gilt, trifft auch hier in der Schweiz zu. Die Veranstaltungswirtschaft wurde von der Corona-Krise als erste getroffen (FIRTST IN) und wird als letzte wieder aus der Krise kommen (LAST OUT). Diese Prognose-Kurve zeigt das Dilemma und die besondere Betroffenheit.
(Quelle: https://jetzt-sonst.de/fakten)

 
 

FIRST IN / LAST OUT

covid1pngBereits Anfang Februar 2020, lange vor dem Bundesratsentscheid vom 28.02.2020, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten werden, kamen die Absagen für wiederkehrende grosse und mittlere Veranstaltungen rein.
Als eine der ersten Branchen, die von der Kriese wirtschaftlich betroffen ist, werden es leider auch wir sein, die als letzter Sektor wieder arbeiten dürfen. Eine allfällige Verbesserung kann erst im Sommer 2022 erwartet werden.
Bis zum 16. September 2020 erhielten direkt- und indirektbetroffene, selbständig Erwerbende weiterhin eine Corona Erwerbsausfallsentschädigung.  Ende September 2020 mussten diese aber erneut einen Antrag auf Erwerbsersatz stellen - und das nun jeden Monat aufs Neue. Alle Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 sind per 01. April 2022 aufgehoben. Die möglichkeit auf Erwerbsersatzzahlungen sind bis maximal Juni 2022 geplant.
 

WIE WEITER?

1jpgFür mich als selbständige Einzelfirma im Bereich der Eventtechnik, sah es zu Beginn düster aus. Einen Antrag auf eine Corona Erwerbsausfallsentschädigung hatte ich frühzeitig eingereicht. Die Höhe der Entschädigung deckte aber kaum die Rechnung meiner Krankenkasse. Die Berechnungsgrundlage der AHV war systembedingt fehlerhaft. Nachdem der Bundesrat am TV die Berechnung der Entschädigung erklärt hatte, wurden im Anschluss die Grundlage hinter verschlossenen Türen verfeinert und geändert. Gemäss Kreisschreiben der BSV, war zur Berechnung lediglich die Höhe der vom Antragsteller eingereichten Voraussagen und Schätzungen für seine Akontobeiträge relevant. Wer keine Angaben zu Akontozahlung gemacht hat, bekam gar einen Bescheid mit 0 CHF. Wer sich also nicht einschätzen mochte oder konnte(!) oder wie ich vorerst nur den Mindestbetrag  Quartalsweise in die AHV einzahlt, ging leer aus! Ein Erfahrungswert geleisteter Zahlungen der letzten Jahre oder eine Eingereichte Bilanz, wurde bis zum 19.05.2020 nicht berücksichtigt!
Mittlerweilen  haben sich die Ausgleichskassen der Situation angepasst und ziehen nun jeweils die aktuellste Beitragsverfügung zur Berechnung hinzu. In meinem Fall, die Steuerveranlagung 2019.
 
Mein erstes, heute zweites Standbein, ist die Grafik. Als Grafiker EFZ und Mitglied der SGD Swiss Graphic Designers habe ich seit Anfang des Jahres 2020 vermehrt Aquise im Bereich Grafik getätigt. Das Auftragsvolumen ist aber seit dem Pandemiestart um 80% eingebrochen. Der Umstand, dass es eine 2. und 3. Welle in dieser Pandemie gibt, lässt den Einbruch auch auf diesem Sektor nicht weniger werden. Mit der derzeit 4 und 5. Welle stehen wir wieder am Anfangspunkt. "Lasst uns weiter arbeiten - wir Grafikerinnen und Grafiker sind auch in dieser ungewöhnlichen Situation für Euch da und layouten weiterhin Eure Medien, erstellen Drucksachen oder kreieren Onlinegrafiken, machen Redesigns eurer Firmen-Logos und vieles mehr."